Allgemeine Geschäftsbedingungen
Intonate hat die Intonate App for General Practitioners Basic (App) entwickelt. Sie kann die medizinische Sprechstunde oder ähnliche Gespräche zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten mit einem privaten Smartphone aufnehmen und über ein Transkript zur Erstellung eines medizinischen Berichts verwendet werden.
Vorbemerkungen
1. Vertragsgegenstand
(a) Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Bereitstellung der App durch Intonate gemäss diesen Nutzungsbedingungen und der Funktionsbeschreibung im Anhang 1 sowie ihre Verwendung durch den Kunden. Die Pflichten von Intonate ergeben sich abschliessend aus dieser Nutzungsvereinbarung.
(b) Die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung gelten für jede Verwendung der App durch den Kunden. Sie werden spätestens durch den Einsatz der App durch den Kunden akzeptiert.
2. Pflichten der Parteien
a) Intonate:
(i) stellt die App gemäss dieser Nutzungsvereinbarung zur Verfügung;
(ii) erbringt angemessene administrative und technische Wartungs- und Supportleistungen, um die störungsfreie Verwendung der App zu gewährleisten;
(iii) stellt Informationen oder Instruktionen bereit, soweit diese für die bestimmungsgemässe Verwendung der App durch den Kunden erforderlich sind;
(iv) hält bei der Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden das anwendbare Recht ein;
(v) erstellt die Datensammlung zu Forschungszwecken ausschliesslich anhand von anonymisierten Daten.
(b) Der Kunde:
(i) nutzt die App ausschliesslich für die Aufnahme der medizinischen Sprechstunde, zur Generierung eines medizinischen Berichts und gemäss dieser Nutzungsbedingungen;
(ii) informiert seine Patienten angemessen über die Nutzung der App;
(iii) trifft angemessene Massnahmen, um einem Ausfallrisiko der App oder einer Nichtverfügbarkeit der medizinischen Berichte in der App entgegenzuwirken bzw. die Folgen zu mindern;
(iv) hält bei der Verwendung der App das anwendbare Recht ein, insbesondere die anwendbaren Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen. Insbesondere verweist er in seiner Datenschutzerklärung oder in anderer geeigneter Weise auf die Datenschutzerklärung von Intonate;
(v) verwahrt alle Login-Daten sicher und schliesst unbefugte Verwendungen aus. Alle Handlungen unter Verwendung der Logindaten des Kunden gelten als vom Kunden vorgenommen.
3. Lizenz
Intonate erteilt dem Kunden für die Nutzungsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht an der App. Zukünftige Erweiterungen der App oder neue Versionen können vom Kunden genutzt werden. Erhöht sich dabei die Nutzungsgebühr, wird der Kunde vorab entsprechend informiert.
4. Geheimnisschutz
(a) Intonate anerkennt, dass der Kunde mit Bezug auf Kundendaten (wie im Anhang 2 definiert) Geheimnisvorschriften unterliegt, die sich aus Art. 321 StGB und ggf. weiteren Bestimmungen ergeben, dass eine unerlaubte Offenbarung von Kundendaten entsprechend gegen Geheimnisbestimmungen verstossen und bei gegebenen Voraussetzungen strafbar sein kann und dass Intonate bei der Bearbeitung von Kundendaten als Hilfsperson des Kunden tätig wird und Intonate bzw. ihr Personal entsprechend den gleichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen können.
(b) Intonate verpflichtet sich, über die Geltungsdauer der Nutzungsvereinbarung hinaus, Kundendaten nur gemäss dieser Nutzungsvereinbarung zu bearbeiten, Kundendaten so lange vertraulich zu behandeln, wie es die auf Geheimnisvorschriften erfordern, und Dritten zu Kunden nur Zugang zu gewähren, soweit diese Dritten nach als Hilfspersonen von Intonate eingesetzt sind.
5. Datenbearbeitung durch Intonate
(a) Intonate bearbeitet Personendaten der Patienten als Auftragsbearbeiter des Kunden. Der Gegenstand der Auftragsdatenbearbeitung, ihre Art, ihr Zweck, ihre Dauer sowie die Kategorien der Personendaten ergeben sich aus diesen Nutzungsbedingungen. Es gilt die Auftragsbearbeitungsvereinbarung im Anhang. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit seiner Bearbeitung von Personendaten verantwortlich.
(b) Intonate ist während und nach der Dauer der Nutzungsvereinbarung berechtigt, im Auftrag des Kunden bearbeitete Personendaten ausschliesslich in anonymisierter Form für statistische Zwecke und Forschungszwecke zu verwenden.
6. Gewährleistung und Haftung
(a) Intonate gewährleistet, zur Lizenzerteilung gemäss dieser Nutzungsvereinbarung berechtigt zu sein. Behauptet ein Dritter, die Verwendung der App durch den Kunden verletze seine Rechte, gilt folgendes: (i) Intonate ist berechtigt, die App nach eigener Wahl so zu ändern, dass sie nicht mehr verletzend ist (soweit die Funktionalität der App nicht wesentlich verschlechtert wird) oder den Betrieb der App einzustellen. Soweit der Kunde eine Vergütung im Voraus bezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung pro rata; (ii) die Verteidigung gegen Drittansprüche führt Intonate nach eigenem Ermessen; (iii) entstehen dem Kunden Schaden oder Kosten aufgrund des Drittanspruchs, ersetzt Intonate diese Schäden und Kosten im angemessenem Umfang.
(b) Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesonderere für Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit der App oder ihrer Arbeitsergebnisse. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Ergebnisse der App wie insbesondere Transkripte und Berichte von ihm auf Richtigkeit und Angemessenheit zu prüfen sind und insbesondere Diagnose- oder Behandlungsentscheidungen von ihm nach dieser Prüfung in eigener Verantwortung zu treffen sind.
(c) Die Haftung von Intonate ist auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit und auf Körperschäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von Intonate im Rahmen des Zulässigen ausgeschlossen.
7. Vertragsdauer
(a) Die Nutzungsvereinbarung tritt ab Nutzung der App in Kraft und ist für eine unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit auf Ende jeden Kalendermonats von jeder Partei gekündigt werden.
(b) Jede Partei ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Pflichten, sofern die Verletzung nicht innerhalb von fünf Kalendertagen seit Abmahnung behoben ist, es sei denn, die Verletzung ist nicht behebbar, und bei Verletzung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
(a) Diese Nutzungsbedingungen geben die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die App wieder.
(b) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen (einschliesslich dieser Ziff. 1.1.1.1(b)) müssen in Textform vereinbart werden.
(c) Diese Nutzungsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sind ausschliesslich die Gerichte der Stadt Zürich zuständig.
Anhang 1: Produktbeschreibung
Im Rahmen der Dienstleistung der App «Intonate for General Practitioners Basic» können die Sprechstunde und andere Gespräche mit einem privaten Smartphone aufgenommen werden.
Die personalisierte Tonaufnahme wird auf dem Smartphone zwischengespeichert und kann über die App zur Erstellung eines Transkripts und zur Generierung eines medizinischen Berichtes auf Basis künstlicher Intelligenz verwendet werden. Nach Erstellung des Berichtes kann der Arzt / die Ärztin diesen mittels mittels Copy-Paste via webbasierte Version an ein von ihm definiertes Endgerät transferieren. Intonate bewahrt die im Rahmen der Sprechstunde bearbeiteten Personendaten in anonymisierter Form zur Erstellung einer Datenbank auf. Die Transkription und die Erstellung des Berichts erfolgt durch künstliche Intelligenz. Die Qualität und Zuverlässigkeit wird von Intonate regelmässig getestet, kann aber nicht garantiert werden.
Anhang 2: Bestimmungen zur Auftragsbearbeitung
(a) Intonate verwendet Daten im Auftrag des Kunden (Kundendaten) ausschliesslich zur Erfüllung der Nutzungsvereinbarung gemäss Ziff. 5. Intonate ist als Auftragsbearbeiter des Kunden tätig.
(b) Der Kunde weist Intonate an, die Kundendaten für die Erfüllung der Nutzungsvereinbarung zu bearbeiten. Gegenstand und Dauer der Bearbeitung und ihre Art und ihr Zweck sowie die Art der Personendaten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung. Intonate hält bei der Bearbeitung der Kundendaten an das anwendbare Datenschutzrecht und bearbeitet Kundendaten nur nach dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit diese Weisungen den Umfang der Vertragsleistungen nicht erweitern, und unter Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Pflichten; im letzteren Fall informiert Intonate den Kunden vor der entsprechenden Bearbeitung über diese Pflichten.
(c) Intonate trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um ein den Risiken für die betroffenen Personen angemessenes und mindestens den gesetzlichen Anforderungen genügendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Intonate stellt sicher, dass Personen mit Zugriff auf Personendaten einer angemessenen Geheimhaltungspflicht unterliegen und der Zugriff auf Kundendaten auf Personen beschränkt ist, die für ihren Beitrag zu den Vertragsleistungen auf Datenzugriff angewiesen sind.
(d) Intonate sichert zu, Kundendaten ausschliesslich in der Schweiz und an den Standorten der genehmigten Unterauftragsbearbeiter zu bearbeiten.
(e) Der Kunde stimmt hiermit zu, dass Intonate die folgenden Unterbeauftragten einsetzen darf:
Dienstleister 1:
Amazon Web Services
Hauptsitz
Inc. 410 Terry Avenue North
Seattle
WA 98109
Vereinigte Staaten
Serverstandorte
"eu-central-1"
Frankfurt, GER
Tätigkeit
Cloud Services
Dienstleister 2:
Microsoft
Hauptsitz
One Microsoft Way
Redmond
WA 98052
Vereinigte Staaten
Serverstandorte
"switzerland north"
Region Zürich, CH
"eu west"
Amsterdam, NED
Tätigkeit
Cloud Services
(f) Beabsichtigt Intonate, weitere Unterbeauftragten einzusetzen, informiert sie den Kunden mindestens 45 Tage im Voraus. Der Kunde kann dem Beizug aus zureichenden Gründen innerhalb von 14 Tagen nach dieser Benachrichtigung widersprechen. Ist Intonate nicht bereit, auf den Einsatz des Unterbeauftragten zu verzichten, kann der Kunde die Vereinbarung jederzeit mit Wirkung auf das angekündigte Datum des Beizugs kündigen. Mit Unterbeauftragten schliesst Intonate eine Vereinbarung, die mindestens das gleiche Schutzniveau wie die Nutzungsvereinbarung (einschliesslich dieses Anhangs) bietet. Ist die Bekanntgabe von Personendaten an einen Unterbeauftragten im Ausland datenschutzrechtlich beschränkt, schliesst Intonate vor dem ersten Zugriff des Unterbeauftragten angemessene Garantien (z.B. in der Form der EU-Standardvertragsklauseln). Der Betreiber haftet für Unterbeauftragte wie für eigenes Verhalten.
(g) Intonate unterstützt den Kunden im Rahmen dessen rechtlicher Pflichten angemessen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen, bei der Datensicherheit, bei Meldungen von Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Erhält Intonate Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes der Personendaten, informiert sie den Kunden unverzüglich.
(h) Intonate stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen im Besitz von Intonate zur Verfügung, die der Kunde für den Nachweis der Einhaltung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten benötigt. Sie ermöglicht Audits durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kundendaten, auch vor Ort, unter Vorbehalt von Geschäftsgeheimnissen und Vertraulichkeitspflichten des Betreibers. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen einer Prüfung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese Vertraulichkeitspflicht ggf. dem beauftragten Prüfer zu überbinden.