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Lizenzvereinbarung

betreffend

Intonate Basic

Vorbemerkungen
 

Intonate hat die Software "Intonate Basic" entwickelt und stellt diese Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung.

 

Mit der App kann der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin medizinische Sprechstunden mit Patienten unter Nutzung des privaten Smartphones aufnehmen. Die personalisierte Tonaufnahme wird dann auf dem Smartphone zwischengespeichert. Die Aufnahme kann dann anschliessend über die App zur Erstellung eines Transkripts und zur Generierung eines medizinischen Berichtes auf Basis künstlicher Intelligenz verwendet werden. Nach Erstellung des Berichtes kann die Nutzerin/der Nutzer den Bericht durch eine Web-Lösung an das gewünschte Endgerät transferieren.

 

Die Qualität und Zuverlässigkeit wird von Intonate regelmässig getestet, kann aber nicht garantiert werden.

1. Vertragsgegenstand
 

a)   Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist die Bereitstellung der App durch Intonate sowie ihre Verwendung durch den Kunden gemäss dieser Lizenzvereinbarung. Die Pflichten von Intonate ergeben sich aus dieser Lizenzvereinbarung sowie den AGB von Intonate.

b)   Die aktuellen AGB und die ABV sind auf der Homepage von Intonate abrufbar und stellen integrierenden Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung sind dar. Der Kunde erklärt sich mit der Anwendbarkeit der AGB ausdrücklich einverstanden.

c)   Die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gelten für jede Verwendung der App durch den Kunden. Sie werden mit der Bestätigung einer Bestellung durch Intonate, spätestens durch den Einsatz der App durch den Kunden akzeptiert.

2. Lizenz

a)   Intonate stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht belastbare, nicht unterlizenzierbare einfache Lizenz an der App zur Verfügung.

b)   Zukünftige Erweiterungen oder Verbesserungen der App oder neue Versionen können vom Kunden genutzt werden. Intonate kann, muss aber nicht, die App fortlaufend verbessern bzw. erweitern. Erhöht sich dabei die Nutzungsgebühr, wird der Kunde vorab entsprechend informiert.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

a)   Während der Einführungszeit kann der Kunde die App kostenlos nutzen.

b)   Nach Ablauf der Einführungszeit hat der Kunde Intonate Lizenzgebühr von CHF 129.- pro Monat für die ersten sechs Monate und danach CHF 216.- pro Monat für die Nutzung der App zu bezahlen.

c)   Die Lizenzgebühr ist jeweils vorschüssig, spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Nutzungsperiode zu bezahlen.

4. Vertragsdauer
 

a)   Die Einführungszeit beträgt mindestens 3 Wochen.

b)   Wird die Lizenzvereinbarung nicht 2 Tage vor Ablauf der Einführungszeit gekündigt, wird die Lizenzvereinbarung für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

5. Kündigung
 

a)   Die Lizenzvereinbarung kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Tagen schriftlich auf Ende jedes Monats gekündigt werden.

b)   Jede Partei ist berechtigt, diese Lizenzvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Pflichten, sofern die Verletzung nicht innerhalb von fünf Kalendertagen seit Abmahnung behoben ist, es sei denn, die Verletzung ist nicht behebbar, und bei Verletzung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

6. Geheimnisschutz
 

a)   Intonate anerkennt, dass der Kunde in Bezug auf Kundendaten (wie in der Auftragsbearbeitungsvereinbarung definiert) Geheimnisvorschriften unterliegt, die sich aus Art. 321 StGB und ggf. weiteren Bestimmungen ergeben. Intonate ist sich bewusst, dass eine unbefugte Offenbarung dieser Kundendaten gegen diese Geheimnisbestimmungen verstossen könnte und dass ein Verstoss unter Umständen sein könnte. Intonate und der Kunde sind sich bewusst, dass Intonate bei der Bearbeitung von Kundendaten als Hilfsperson des Kunden tätig wird und Intonate bzw. ihr Personal entsprechend den gleichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen können, wie der Kunde bzw. dessen Personal.

b)   Intonate verpflichtet sich, über die Geltungsdauer der vertraglichen Lizenzvereinbarung hinaus, Kundendaten nur gemäss dieser Lizenzvereinbarung zu bearbeiten, Kundendaten so lange vertraulich zu behandeln, wie es die auf Geheimnisvorschriften erfordern, und Dritten zu Kunden nur Zugang zu gewähren, soweit diese Dritten nach als Hilfspersonen von Intonate eingesetzt sind.

7. Schlussbestimmungen
 

a)   Dieser Nutzungsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisions- und internationalen Rechts. Für sämtliche Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung sind ausschliesslich die Gerichte von Rapperswil-Jona zuständig.

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